Zahlreiche Unternehmen führen keine Prüfungen im Sinne der EG-Antiterrorismusverordnung durch - und riskieren damit hohe Geld- und Haftstrafen!
Laut einem Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen wird mittlerweile auch die Einhaltung dieser Verordnung geprüft. Wer dagegen verstößt, riskiert lange Haftstrafen - die Haftung der Unternehmensleitung selbst ist in den §§ 13, 14 Abs.2 StGB geregelt.
Was muss geprüft werden?
Verboten ist jede Warenlieferung oder Dienstleistung an Personen, die in der Sanktionsliste aufgeführt werden. Während Embargo-Vorschriften durch die Abdeckung ganzer Länder leicht geprüft werden können, ist dies bei den Sanktionslisten, die einzelne Personen und Organisationen unabhängig von Ländern aufführen, deutlich schwieriger umzusetzen.
Wie kann die Prüfung durchgeführt werden?
Die Flying Cat GmbH stellt seit Jahren Software bereit, mit der Sie Geschäftspartner und Kunden gegen die Sanktionslisten abgleichen können. Unsere Technologie ist u.a. bei zahlreichen Banken im Einsatz, die unsere einzigartigen Algorithmen zur Suche und Priorisierung auch bei abweichenden Schreibweisen zur Einhaltung der Vorschriften nutzen.
Konkret bieten wir:
- WebCheck für geringes Abfrageaufkommen - die Möglichkeit zur Online-Abfrage einzelner Personen. Unkompliziert, nachweisbar und sofort zu günstigen Preisen verfügbar.
- IntegratedCheck für hohes Abfrageaufkommen - eine Applikation, die in Ihre vorhandene IT-Infrastruktur integriert wird und in regelmäßigen Abständen vollautomatisch Ihren kompletten Datenbestand abgleicht.
Für die Standardversion des WebCheck können Sie sich selbst unter http://webcheck.flying-cat.de anmelden und unmittelbar mit der Nutzung beginnen. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch zum Einsatz des WebChecks - rufen Sie uns an: 08137 538928-41.
Wenn Sie an IntegratedCheck oder Sonderlösungen Interesse haben, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.